Kleinbürgschaften

Die finanzielle Absicherung des Schulbetriebs erfolgt durch mehrere Säulen.

Eine dieser Säulen zur Finanzierung bildet ggfls. die Kreditaufnahme zur Aktivierung von Zuschüssen durch den Freistaat Sachsen.

Für die Aufnahme von Schülern ist der Abschluss einer Bereitschaftserklärung zur Übernahme einer Bürgschaft erforderlich.

Die folgende Aufstellung enthält weiterführende Informationen zu Kleinbürgschaften und das Formular für die Bereitschaftserklärung zur Übernahme einer solchen Bürgschaft (Stand November 2014):

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Für Fragen zur Aufnahme und den Verträgen bitten wir um eine Terminvereinbarung über das Sekretariat der Evangelischen Schule Coswig.